Klar Patientenverfügung Beratung

KLAR, eine Patientenverfügung ist sinnvoll.

Stellen Sie sich vor, Sie können plötzlich nicht mehr für sich sprechen. Was ist Ihr Wille? In einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche und Ihren Willen zu wichtigen medizinischen Entscheidungen festhalten.

KLAR, ich verstehe, was in meiner Patientenverfügung steht.

Grundsätzlich ist es möglich sich bei einem Herzstillstand reanimieren zu lassen, und sich gleichzeitig zu wünschen, nicht auf eine Intensivstation zu müssen. Rein medizinisch gesehen macht das keinen Sinn! Wussten Sie das? Genau um Sie über solche Stolpersteine auf dem Weg zu einer Patientenverfügung aufzuklären, ist es sinnvoll sich beraten zu lassen. Ein Formular aus dem Internet kann Ihnen die Expertise eines Advance Care Planning nicht zur Verfügung stellen.

KLAR, meine Patientenverfügung ist nachvollziehbar.

Ich möchte reanimiert werden, aber nicht auf eine Intensivstation. Das löst bei einer medizinischen Fachperson Stirnrunzeln aus, was ist denn nun wirklich Ihr Wille, gibt es einen Grund, warum Sie sich dafür entschieden haben? Das Klären von Werten auf dem Weg zur Patientenverfügung hilft, damit Ihre Patientenverfügung auch für aussenstehende Personen nachvollziehbar ist.

Angebot

Durch mein Spezialwissen, das ich während meiner Berufsjahre und Ausbildungen erreicht habe, begleite ich Sie auf Ihrem Weg zur klaren Patientenverfügung. Und wenn Sie in der nachfolgenden Beschreibung des Angebotes für Sie unklare Begriffe finden: ich begleite Sie in der Beratung auch dahin, dass Ihnen klar ist, was die Medizin unter den Begriffen versteht.

1. Standortbestimmung
Zu Beginn führen wir ein Gespräch um Ihre Werte, Gedanken und Erfahrungen im Bezug zum Leben und Sterben festzuhalten. Hierfür sollten Sie sich etwa 1-1.5 Stunden Zeit nehmen.

2. Therapieziele festlegen
In einem zweiten Gespräch definieren Sie die vertretungsberechtigte Person. Wenn Sie möchten, kann diese Person (oder diese Personen) zu diesem Gespräch hinzukommen. Weiter legen wir gemeinsam fest was in einem Notfall, bei einer länger andauernden oder einer bleibenden Urteilsunfähigkeit geschieht. Hierfür sollten Sie sich etwa 1-1.5 Stunden Zeit nehmen.

3. Ihre persönliche Patientenverfügung
Im Anschluss erstelle ich Ihnen das ganze Dokument in mehrfacher Ausführung. So können Sie es bei Ihrer vertretungsberechtigten Person oder auch der Hausärztin, dem Hausarzt hinterlegen. Vergessen Sie nicht, Ihre Patientenverfügung zu unterschreiben, erst dann ist diese gültig.


Sie haben bereits eine Patientenverfügung und möchten diese Überarbeiten? Sie möchten eine Dokumentation für eine Person, die in medizinischen Entscheidungen Urteilsunfähig ist? Sie haben allgemein Fragen zum Angebot oder zu mir? Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf und wir besprechen Ihre Fragen.

Über mich

Mein Name ist Lilian Zech. Ich wohne seit einigen Jahren in Bad Ragaz, aufgewachsen bin ich im schönen Appenzellerland. Die Zusammenarbeit mit Menschen hat mich schon lange fasziniert. Mir ist es wichtig, Menschen in ihren Wünschen im Leben und auch in einer Beratung, respektvoll und empathisch zu begegnen. In der Beratung sehe ich mich als Wegbegleiterin, das Tempo, den Weg und natürlich den abschliessenden Inhalt geben Sie vor.

Beruflicher Werdegang:
  • Bachelor of Science in Pflege
  • Master of Science in Pflege
  • Advance Care-Planning, Grund- und Aufbaukurs, Vertreterkurs
  • Verschiedene berufliche Erfahrungen in der Spitex, dem Akutspital und vor allem der Rehabilitation
  • Berufliche Erfahrungen in der Pflegeforschung und Unterricht
Bild Persönlich

Kontakt

Lilian Zech
Bad Ragaz
Tel. +41 79 813 77 72
info(at)klarpatientenverfuegung.ch